Alles Geld, das über Crowdfunding oder das Spendenkonto zusammen kommt wird auf dem KVBW Konto zweckgebunden eingefroren. Die Zweckgebundenheit wird schriftlich festgelegt, sinngemäß: Verwendung für den Kanusport zur Gewährleistung der freien Befahrung von Flüssen.
Der Kanusport ist nicht Träger des Öffentlichen Rechts, d.h. man muss uns weder explizit benachrichtigen noch auf uns Rücksicht nehmen.
Der Betreiber einer Wehranlage hat eine sogenannte „Verkehrssicherungspflicht“. Damit wird die Allgemeinheit vor Schaden geschützt. Wer nun etwas nachdenkt dem wird sofort die nächste Frage einfallen:
Diese Frage hat Herr Dr. Markus Rösler (Landtagsabgeordneter in BW „Die Grünen“) am 27.03.2019 offiziell auch im Namen des KVBW an Frau Regierungspräsidentin Kressl gerichtet.