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Fragen/Antworten

Was passiert mit den Spendengeldern, wenn keine Wehrumbauten damit finanziert werden oder alle Projekte sich in Luft auflösen?

Alles Geld, das über Crowdfunding oder das Spendenkonto zusammen kommt wird auf dem KVBW Konto zweckgebunden eingefroren. Die Zweckgebundenheit wird schriftlich festgelegt, sinngemäß: Verwendung für den Kanusport zur Gewährleistung der freien Befahrung von Flüssen.

Warum dürfen Wehre überhaupt (um)gebaut werden, ohne dass „uns Paddler“ jemand fragt?

Der Kanusport ist nicht Träger des Öffentlichen Rechts, d.h. man muss uns weder explizit benachrichtigen noch auf uns Rücksicht nehmen.

Warum werden Wehranlagen eingezäunt?

Der Betreiber einer Wehranlage hat eine sogenannte „Verkehrssicherungspflicht“. Damit wird die Allgemeinheit vor Schaden geschützt. Wer nun etwas nachdenkt dem wird sofort die nächste Frage einfallen:

Warum werden Kastenwehre mit rückläufigen Tosbecken weiterhin gebaut (z.B. Wehr Schlechtau bei Flusskilometer 33,7 und Wehr Breitwies) bzw. modernisiert, obwohl deren Gefahrenpotenzial für die Bevölkerung bekannt ist und mit Schrägwehren oder Sohlrampen (rauen Rampen) Alternativen verfügbar sind?

Diese Frage hat Herr Dr. Markus Rösler (Landtagsabgeordneter in BW „Die Grünen“) am 27.03.2019 offiziell auch im Namen des KVBW an Frau Regierungspräsidentin Kressl gerichtet.